Rechtsprechung
KG, 18.03.2010 - 10 U 139/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
§ 823 Abs. 1 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 24, 23, 22 KunstUrhG
- openjur.de
§ 823 Abs. 1 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 22, 24, 23 KunstUrhG
- Telemedicus
Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwalt
- Telemedicus
Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwalt
- Kanzlei Prof. Schweizer
Prominentenanwalt muss kritische Berichterstattung über seine Tätigkeit hinnehmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 823 Abs. 1;§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Rechtsanwalt darf in kritischer Berichterstattung zu seinem beruflichen Wirken namentlich genannt werden - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Bekannter Anwalt muss Online-Berichterstattung mit namentlicher Nennung hinnehmen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zulässiger Internet-Presseartikel über ein Gerichtsverfahren eines bekannten Anwalts
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Auszug aus KG, 18.03.2010 - 10 U 139/09
Wie der BGH in einer Entscheidung vom 21. November 2006 (NJW-RR 2007, 619 = GRUR 2007, 350) betont hat, muss sich der Einzelne im beruflichen Bereich wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit einstellen. - BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79
Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher …
Auszug aus KG, 18.03.2010 - 10 U 139/09
Der Lebens- und Entfaltungsraum der Persönlichkeit wäre übermäßig eingeengt, wenn sie der steten Gefahr konfrontiert wäre, einer breiteren Öffentlichkeit ausgesetzt zu werden als jener, die sie im sozialen Kontakt gesucht hat (BGH NJW 1981, 1366 - Wallraff II).
- OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 10 U 140/09
Berufung im Verfahren über einen Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer …
Nachdem das Parallelverfahren 3 O 22/09 (LG Tübingen) = 10 U 139/09 (OLG Stuttgart) rechtskräftig abgeschlossen ist, ist die Möglichkeit entfallen, in diesem Verfahren eine Zwischenfeststellungs-Drittwiderklage zu erheben. - LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Links auf Telemedicus und OpenJur
Wer sich beruflich in einem solchen Umfeld bewegt, muss damit rechnen, dass auch sein persönliches Verhalten zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen wird (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05, NJW-RR 2007, 619; KG, Urteil vom 18, 3.2010 - 10 U 139/09). - LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte bei fehlender …
Es handelt sich im vorgenannten Sinne um ein zeitgeschichtliches Ereignis (ebenso KG, Urteil vom 18. März 2010, Az.: 10 U 139/09).